Kriminalpolizei München

Betr.: Strafanzeige wegen Betrug

Sehr geehrte Damen und Herren,

Strafanzeige stellen wir wegen des Verdachts auf Betrug und aller weiteren rechtlich relevanten Sachverhalte.

Bauvorhaben

Die Fraunhofer- Gesellschaft München baute in 97082 Würzburg, Neunerplatz 2, ein Institut für Silicatforschung ISC, Technikum III. Die Fa. adam hatte den Auftrag zur Lieferung als auch Einbau von Küchenmöbeln.

Auftraggeber

Fraunhofer- Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V, Hansastr. 27c, 80686 München. Wichtigster, verantwortlicher Gesprächspartner während der Bauphase war Herr Horns aus München. Weiterhin war u.a. Herr Martin aus Würzburg zuständig.

Wir verdächtigen den Vorstand Prof. Alfred Gossner, Herrn Prof. Neugebauer, Herrn Horns und weitere Unbekannte des Betrugs, der Beihilfe und aller weiteren rechtlich relevanten Sachverhalte.

Auftragnehmer

Fa. adam Möbelwerk GmbH, Weinbergstr. 8, 99834 Gerstungen

Streitgegenstand

Es ist der Fa. adam Schaden entstanden, weil die Fraunhofer- Gesellschaft München offene Rechnungen nicht zahlte. Zwischenzeitlich fielen außergerichtlichen Kosten an. Die Fa. adam nimmt Bankkredit in Anspruch, weshalb Zinsen seit Fälligkeit angefallen. Alle adam- Rechnungen tragen das Datum vom 25.6.2013. Abschlagzahlungen sind nach VOB binnen 18 Tagen zu zahlen. Schlußrechnungen sind spätestens 30 Tage nach Zugang zu zahlen, folglich dem 25.7.2013.

Angebot und Auftrag

Die Fraunhofer- Gesellschaft München baute in Würzburg, Neunerplatz 2, ein Institut für Silicatforschung ISC, Technikum III. Unter dem Datum vom 31.8.2012 forderte die Fraunhofer- Gesellschaft die Abgabe eines Angebots zur Leistungsposition 20.2 Teeküchen. Sie plante, im Bauwerk mehrere Teeküchen einzubauen. Die Fa. adam ist Hersteller von Küchenmöbeln. Am 19.12.2012 erteilte die Fraunhofer- Gesellschaft den Auftrag- Nr. 390305- Vergabe- Nr. 021/754870-20.2a. Der Auftrag wurde auf der Grundlage des Angebots der Fa. adam vom 2.10.2012 erteilt. Der erteilte Auftrag umfasst einen Wert von 28673,94€ zzgl. MWST. Für die Fraunhofer- Gesellschaft war das Architekturbüro ZAHA HADID LTD., Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg tätig. Mit der Bauleitung beauftragte die Fraunhofer- Gesellschaft die Fa. Haushoch GmbH i.L., Königstorgraben 7, 90402 Nürnberg.

Mängel der Ausschreibung

Die Küchenausschreibung, erstellt durch das Architekturbüro ZAHA HADID LTD., ist eine planerische Schlechtleistung. Beispielsweise gibt es keinen Kasten, wohinein man u.a. einen Kaffee- Löffel legen kann. Einlegeböden zur Geschirrablage fehlen. Über die Arbeitsplatte hinaus stehende Griffe sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in einem Gewerbeobjekt schädlich. Die zu hohe Aufhängung der Oberschränke beeinträchtigt die Zugriffsmöglichkeit für normal große Menschen. Zumindest in der ausgeschriebenen Arbeitshöhe von 95cm ließ man sich auf die übliche Höhe von 91 … 92cm beraten. Die Forderung, restlos alle Möbelteile in HPL- Platten auszuführen, ist wirtschaftlicher Unsinn und kann nur als mutmaßliche Veruntreuung von Steuermitteln und Zuwendungsgebermitteln bewertet werden. Insbesondere bei den Elektrogeräten fehlte Fachwissen. Immer wieder war es notwendig, auf die Funktionalität aufmerksam zu machen und darum zu kämpfen, dass die Küchen auch benutzt werden können. Das Architekturbüro ZAHA HADID LTD. erschöpfte sich in Front- Fugen- Verläufen, ohne wichtige Anforderungen an eine Küche zu beachten. Auf der Baustelle war für die Fa. adam die Fa. Haushoch zuständig. Die Fa. Haushoch hatte die Fa. Adam gebeten, die einzubauenden Küchen ähnlich einer Schulung zu erläutern. Es fehlte der örtlichen Bauleitung alles Fachwissen.

Unbezahlte Angaben zur Werkstattplanung

In der LV- Position 01.03.0002 der Ausschreibung sind Werkstattplanungen u.a. in elektronischer Form gefordert. Der Bauherr kürzte die Schlussrechnung um 20,00€ + 19% MWST = 23,80€ incl. MWST. Alle Zeichnungen etc. wurden vielfach per Email gesendet. Die gewünschten Unterlagen liegen folglich vor. Gemäß Ausschreibungstext dient die Werkstattplanung der Freigabe durch den Architekten. Tatsächlich liegen der Fa. adam Werkstattpläne, welche durch den Bauherrn freigegeben wurden, vor. Ganz offensichtlich ist dem Bauherrn entgangen, dass er die Baumaßnahmen freigegeben hat und ein Abzug unberechtigt ist. Auch ist dem Bauherrn entgangen, dass die Werkstattzeichnungen der Schlussrechnung anlagen und er dieselbe prüfte. Ende August 2013 schickte Fa. adam erneut die Unterlagen an den Bauherrn. Zudem erhielt die Fa. Haushoch, im Rahmen einer persönlichen Übergabe durch Herrn Adam, eine CD mit den gewünschten Angaben. Die Fa. adam hat einen Anspruch auf Zahlung von 23,80€ incl. MWST.

Wir sehen uns um den Betrag Werkplanung betrogen.

Mischbatterien

Die Fraunhofer- Gesellschaft kürzte die adam- Schlussrechnung Nr. 20132000 vom 25.6.13 um den Mehrpreis von 4 Niederdruckbatterien zum Einzelpreis von 119,78€ bzw. Gesamtpreis von 479,12€ + 19%MWST = 570,15€. Die Begründung vom 9.7.13 lautet, sie seien noch nicht beauftragt. Fa. adam verweist in diesem Zusammenhang auf das adam- Nachtragsangebot vom 28.3.13. Die Fraunhofer- Gesellschaft kürzte die adam- Schlussrechnung Nr. 20132001 vom 24.6.13 um den Mehrpreis von 1 Niederdruckbatterien zum Einzelpreis von 119,78€ bzw. Gesamtpreis von 119,78€ + 19%MWST = 142,54€. Die Begründung vom 9.7.13 lautet, sie seien noch nicht beauftragt. Fa. adam verweist in diesem Zusammenhang auf das adam- Nachtragsangebot vom 28.3.13. Für alle 5 Mischbatterien sind demzufolge 712,69€ incl. MWST unbezahlt.

Die ursprüngliche Ausschreibung war fehlerhaft, weil Hochdruckmischbatterien gefordert waren. Wie so viele andere Positionen hatte der Bauherr fachlich falsch ausgeschrieben. Aus den geplanten, einzubauenden Boilern ergab sich, dass nur Niederdruckmischbatterien funktionsfähig waren, welche Fa. adam lieferte. Mischbatterien sind mit dem Ursprungsauftrag beauftragt worden. Die beauftragten, falschen Mischbatterien wurden zu keinem Zeitpunkt storniert und auch nicht geliefert.

Am 28.2.13 schreibt Fa. adam an Fa. Haushoch: Wegen Unterbauboilern sind die ausgeschriebenen Hochdruckmischbatterien nicht einsetzbar, stattdessen müssen Niederdruck- Mischbatterien verwendet werden.

Am 4.3.13 sendet Fa. adam an die Fraunhofer- Gesellschaft München eine Baubehinderungsanzeige wegen zahlreicher ungeklärter Fragen. Gemäß deren Anforderung vom 7.3.13 und 19.3.13 schickt Fa. adam am 22.3.13 ein Angebot an die Fraunhofer - Gesellschaft.

In der Bauberatung vom 19.3.13 in Anwesenheit der Bauherrenvertreter Herr Horns, Herr Martin, Herr Hüter, Frau Scetalon u.a. wurde die geänderte Mischbatterienausführung mündlich beauftragt. Die Fa. adam legte am 28.3.13 ein Nachtragsangebot vor.

Am 26.3.13 schickte Fa. adam Werkszeichnungen an die Fraunhofer- Gesellschaft, in welcher Mischbatterien enthalten waren. Unter dem Datum vom 2.4.13 schickt Fa. adam eine Baubehinderungsanzeige an die Fraunhofer- Gesellschaft München. Am 3.4.13 schreibt Fa. Haushoch, dass adam- Angebot vom 28.3.13 kann als Nachtragsangebot bearbeitet werden.

Unter dem Datum vom 9.4.13 war die Auftragsbestätigung für 1 Küche EG Kiosk an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 130 ist darin die notwendige Mischbatterie enthalten. Unter dem Datum vom 9.4.13 war die Auftragsbestätigung für 1 Küche 1. OG an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 250 ist darin die notwendige Mischbatterie enthalten. Unter dem Datum vom 9.4.13 war die Auftragsbestätigung für 1 Küche 2. OG an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 230 ist darin die notwendige Mischbatterie enthalten. Unter dem Datum vom 9.4.13 war die Auftragsbestätigung für 1 Küche 3. OG an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 210 ist darin die notwendige Mischbatterie enthalten. Unter dem Datum vom 12.4.13 war die Auftragsbestätigung für 1 Küche Bestandsbrücke an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 150 ist darin die notwendige Mischbatterie enthalten.

Am Ende jeder Auftragsbestätigung ist zu lesen, dass die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zu prüfen ist und Änderungen bis 10.4.13 bzw. 16.4.13 mitzuteilen sind. Ansonsten würde Fa. adam die Auftragsbestätigungen als bindend betrachten. Bauherrenseitig gab es keine Widersprüche zu den Mischbatterien. Die Mischbatterien wurden später geliefert und mängelfrei abgenommen. Seit etwa Ende April 2013 werden die Mischbatterien beanstandungsfrei verwendet.

Am 10.4.13 schreibt Fa. Haushoch, sie hätte die Werkszeichnungen geprüft und freigegeben.

Wegen der Nichtzahlung beauftragter Mischbatterien sehen wir uns als betrogen.

Glasnischenrückwände

Die ursprüngliche Ausschreibung der Fraunhofer- Gesellschaft war, wie in sehr vielen anderen Positionen fehlerhaft. Am 15.2.13 schreibt Fa. adam an Fa. Haushoch, dass die Ausschreibung falsch und das ausgeschriebene Opal- Glas ungeeignet sei.

Unverändert verlangte die Fraunhofer- Gesellschaft, den Spritzschutz auf die Wand zu kleben. Weil für das ausgeschriebene Glas die Klebestellen außen sichtbar gewesen wären, meldete Fa. adam Bedenken an. Alternativ bot Fa. adam den Glasspritzschutz LACOBEL pur WHITE an.

Am 4.3.13 sendete Fa. adam an die Fraunhofer- Gesellschaft München eine Baubehinderungsanzeige wegen zahlreicher ungeklärter Fragen. Mehrfach schickt Fa. adam ein Angebot für alternative Glasnischenrückwände.

In der Bauberatung vom 19.3.13 in Anwesenheit der Bauherrenvertreter Herr Horns, Herr Martin, Herr Hüter, Frau Scetalon u.a. wurde die geänderte Glasausführung LACOBEL pur WHITE mündlich beauftragt.

Wegen fehlender Klärung schickt Fa. adam am 2.4.13 eine Baubehinderungsanzeige an die Fraunhofer- Gesellschaft München.

Die Fa. Haushoch schreibt am 3.4.13, dass das Angebot vom 28.3.13 als Nachtragsangebot bearbeitet werden kann.

Unter dem Datum vom 9.4.13 war die adam- Auftragsbestätigung für 1 Küche EG Kiosk an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 180 ist darin der notwendige Glasspritzschutz LACOBEL pur WHITE enthalten. Unter dem Datum vom 9.4.13 war die adam- Auftragsbestätigung für 1 Küche 1. OG an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 290 ist darin der notwendige Glasspritzschutz LACOBEL pur WHITE enthalten. Unter dem Datum vom 9.4.13 war die adam- Auftragsbestätigung für 1 Küche 2. OG an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 320 ist darin der notwendige Glasspritzschutz LACOBEL pur WHITE enthalten. Unter dem Datum vom 9.4.13 war die adam- Auftragsbestätigung für 1 Küche 3. OG an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 310 ist darin der notwendige Glasspritzschutz LACOBEL pur WHITE enthalten. Unter dem Datum vom 12.4.13 war die adam- Auftragsbestätigung für 1 Küche Bestandsbrücke an die Fraunhofer- Gesellschaft gefaxt worden. In Position 180 ist darin der notwendige Glasspritzschutz LACOBEL pur WHITE enthalten.

Am Ende jeder Auftragsbestätigung ist zu lesen, dass die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zu prüfen ist und Änderungen bis 10.4.13 bzw. 16.4.13 mitzuteilen sind. Ansonsten würde Fa. adam die Auftragsbestätigungen als bindend betrachten. Durch die Fraunhofer- Gesellschaft gab es keine Widersprüche zu dem Glasspritzschutz.

Für den 22.4.13 plante Fa. adam mit der Montage der Küchen auf der Baustelle zu beginnen. Im Bauwerk waren noch im großen Umfang die unterschiedlichsten Gewerke tätig. Es war deshalb unklar, ob die erforderliche Baufreiheit bestand. Aus diesem Grunde setzte sich eine adam- Mitarbeiterin mehrfach telefonisch und schriftlich mit der Baustelle in Verbindung, um den Termin mit Fa. Haushoch abzustimmen. U.a. mit ihren Schreiben vom 19.4.13 und 22.4.13 äußerte die adam- Mitarbeiterin ihre Erwartung, dass das Nachtragsangebot vom 28.3.13, welches Nischenrückwände und Mischbatterien enthielt, bestätigt sei. In diesem Zeitraum erreichte die adam- Mitarbeiterin den Haushoch- Bauleiter telefonisch, was nicht immer möglich war. In diesem Zusammenhang fragte die adam- Mitarbeiterin den Haushoch- Bauleiter, ob das Nachtragsangebot vom 28.3.13 bestätigt sei, weil sonst die Montage nicht beginnen könne. Der Haushoch- Bauleiter bestätigte gegenüber der adam- Mitarbeiterin, dass das Nachtragsangebot vollständig bestätigt sei.

Die Glas- Nischenrückwände wurden geliefert, eingebaut, mängelfrei abgenommen und seit Ende April 2013 benutzt.

Die Fraunhofer- Gesellschaft kürzte die adam- Schlussrechnung Nr. 20132000 vom 25.6.13 in der Position 02.03.0001 Glas- Spritzschutz. Die Fraunhofer- Gesellschaft beanstandete die von Fa. adam abgerechnete Menge von 16,6m Länge. Der Fa. adam war möglicherweise ein Meßfehler von 1,6m unterlaufen.

Die Fraunhofer- Gesellschaft kürzte den Mehrpreis von 15,0m Glas- Spritzschutz zum Einzelpreis von 19,90€ bzw. Gesamtpreis von 298,50€ + 19%MWST = 355,22€ incl. MWST. Die bauherrenseitige Begründung in der Rechnungsprüfung vom 9.7.13 fehlt.

Die Fraunhofer- Gesellschaft kürzte die adam- Schlussrechnung Nr. 20132001 vom 24.6.13 in der Position 2.3.2 Glas- Spritzschutz – Mehrpreis für geänderte Spritzglasausführung gemäß Nachtragsangebot vom 28.3.2013 in Höhe von 61,69€ + 19% MWST = 73,41€ incl. MWST. Die bauherrenseitige Begründung in der Rechnungsprüfung vom 9.7.13 fehlt.

Für beide Rechnungen zusammen erkannte die Fraunhofer- Gesellschaft 428,63€ incl. MWST nicht an.

Wegen der Nichtzahlung des beauftragten Spritzschutzes sieht sich Fa. adam betrogen.

Reklamation Griff- Lage

Die Fraunhofer- Gesellschaft kürzte die adam- Schlussrechnung Nr. 20132000 vom 25.6.13 in der Position 02.01.0001 Teeküche 3. OG um 495,87€ + 19 % MWST = 590,06€ incl. MWST. Die Begründung lautet, die Lage eines Griffes auf einer Tür sei falsch. Selbst wenn die Reklamation gerechtfertigt wäre, was bestritten wird, ist der Kürzungsbetrag unangemessen hoch. Wegen der unvollständig bezahlten Rechnungen verweigerte Fa. adam Änderungen aus Kulanz. In der ursprünglichen Ausschreibung war für alle Griffe eine waagerechte Lage ausgeschrieben und durch Fa. adam auch geliefert worden. Nach Einbau aller Küchen äußerte die Fa. Haushoch wegen des Architekten- Planungsfehlers den Wunsch, dass an einer Tür der Griff senkrecht (ausgeschrieben: waagerecht) stehen solle. Fa. adam produzierte aus Kulanz eine neue Tür und baute diese aus Kulanz kostenfrei ein. Zwischen einer Türaußenkante und der Grifflage gibt es einen funktionsbedingten konstanten Abstand. So wurde es auch an den anderen Türen aller Küchen ausgeführt. Im Widerspruch dazu verlangt Fa. Haushoch, dass nur an dieser einen Tür der Griff mittig angeordnet ist. Für diese Forderung fehlt der Fa. Haushoch jede vertragliche Grundlage. Für weitere Kulanzlieferungen fehlt jede Grundlage.

Wegen des ungerechtfertigten Abzugs sieht sich Fa. adam als betrogen.

Verstiftung Eckpassblende

Die Fraunhofer- Gesellschaft kürzte die adam- Schlussrechnung Nr. 20132000 vom 25.6.13 um den Mehrpreis von 4 Verstiftungen für Eckpassblenden zum Einzelpreis von 23,74€ bzw. Gesamtpreis von 94,96€ + 19%MWST = 113,00€. Die Begründung vom 9.7.13 lautet, sie seien noch nicht beauftragt. Fa. adam verweist in diesem Zusammenhang auf das adam- Nachtragsangebot vom 10.4.13 mit der Forderung dies bis 19.4.13 zu bestätigen. Die Ursprungsausschreibung der Architekten und somit der spätere Auftrag waren falsch. Sie hatten durchgehende Fronten vorgesehen. In einer unvorstellbar großen Menge von Schriftverkehr und Zeichnungen, wurde später auf geteilte Fronten (Tür plus aufgesetzte Blende) umgestellt. Um aber den Blenden Halt zugeben, werden Unter- und Oberteil durch Stifte verbunden. In den Küchen 3. OG und 1. OG gibt es je 2 Paßblenden, deren Verstiftung gewünscht war. Die Verstiftung war nicht ausgeschrieben und nicht vertraglich vereinbart. Die Verstiftungen wurden geliefert, eingebaut, mängelfrei abgenommen und seit Ende April 2013 benutzt.

Wegen der Nichtzahlung sieht sich Fa. adam als betrogen.

Tresen Kiosk

Der Streit bezieht sich u.a. auf die beauftragte Position 02.01.0010 Tresen Kiosk EG sowie 02.02.0009 Einbaukühlvitrine mit Umluftkühlsystem. Die Position 02.01.0010 Tresen Kiosk EG hatte Fa. adam zum Preis von 1518,64€ zzgl. MWST angeboten. Die Position 02.02.0009 Einbaukühlvitrine mit Umluftkühlsystem hatte die Fa. adam zum Preis von 4653,50€ angeboten.

Die Fa. adam führte den Auftrag teilweise aus. Allerdings wurden die Positionen 02.01.0010 Tresen Kiosk EG sowie 02.02.0009 Einbaukühlvitrine mit Umluftkühlsystem nicht abgerufen als auch nicht abgenommen. Die Fraunhofer- Gesellschaft erfüllte ihren Vertrag nicht. Die Fa. adam hatte einen Gesamtauftrag erhalten und musste davon ausgehen, dass auch der Kiosktresen im Neubau eingebaut würde. Vor allen Lieferungen fanden außerordentlich umfangreiche, zeitaufwändige Detailklärungen mit der Fraunhofer- Gesellschaft statt. Es gab jedoch keinerlei Anzeichen dafür, dass die Fraunhofer- Gesellschaft den Kiosktresen nicht mehr haben wollte. Zudem wurde die Fa. adam unter Liefertermin- Druck gesetzt. Um wirtschaftlich und termingerecht arbeiten zu können, kaufte die Fa. adam Material ein und produzierte Möbel. Hinsichtlich der Elektrogeräte zum Tresen gab es nach der Beauftragung noch viele Diskussionen und neue Angebote. Die beauftragten als auch die später angebotenen Elektrogeräte wurden aber nicht abgerufen / abgenommen und nicht eingebaut. Mit Schreiben vom 26.3.13 forderte die Fa. Haushoch die Fa. adam auf, mit dem Einbau der Möbel auf der Baustelle am 22.4.13 zu beginnen. Gemäß Schreiben der Fa. Haushoch seien Restarbeiten bis 3.5.13 abzuschließen. Mit Schreiben vom 2.4.13 wurde durch Fa. adam der Fraunhofer- Gesellschaft die Produktionsaufnahme für den 2.4.13 angekündigt. Tatsächlich begann der Einbau auf der Baustelle am 23.4.13. Unter dem Datum vom 19.4.13 hatte die Fa. adam die Fraunhofer- Gesellschaft zur Schlußabnahme am 30.4.13 eingeladen. Am 22.4.13 teilte Fa. Haushoch mit, dass die Tresenmöbel incl. Kühlvitrine von der Abnahme ausgenommen werden. Die Fraunhofer- Gesellschaft hat der Fa. adam 20 Tage nach Produktionsaufnahme und einen Tag vor Einbaubeginn auf der Baustelle mitgeteilt, sie würde die Tresenmöbel nicht einbauen lassen. Bis zum heutigen Tag konnten die o.a. Positionen nicht geliefert und eingebaut werden.

Die Position 02.01.0010 Tresen Kiosk EG hatte Fa. adam zum Preis von 1518,64€ zzgl. MWST angeboten. Weil aber der Tresen nicht eingebaut wurde, sind 100,00€ Montagekosten abzuziehen. Somit ist ein Schaden in Höhe von 1418,64€ + 19% MWST = 1688,18€ incl. MWST entstanden.

Die Position 02.02.0009 Einbaukühlvitrine mit Umluftkühlsystem hatte die Fa. adam zum Preis von 4653,50€ angeboten. Für die im Ursprungsangebot enthaltene Kühlvitrine erteilte die Fraunhofer- Gesellschaft den Auftrag. Auf Stoffkosten kalkulierte Fa. adam 50,50% Zuschlag Bausstellengemeinkosten gemäß eingereichtem Kalkulationsnachweis. Weil aber nun die angebotene Kühlvitrine in die gesamte Angebotskalkulation der Fa. adam einging, kann man keine Gemeinkostenteile abziehen. Um aber Streit über Kalkulationsteile vorzubeugen, werden 9,5% für Baustelleneinrichtung abgezogen. Im Hinblick auf den umfangreichen Einkaufsabteilungs- Aufwand für das Ursprungsangebot und sehr viele spätere Nachtragsangebote zur Kühlvitine, sind weitere Abzüge nicht gerechtfertigt. So rechnet sich das Material Kühlvitrine 3092,03€ + 50,50% = 4653,50€. Zur Schadenermittlung muß man rechnen 3092,03€ * 41% = 1267,73€ zzgl. MWST. Für die umfangreiche Angebotskalkulation und spätere Nichtabnahme ist der Fa. adam ein Schaden von 1267,73€ + 19% MWST = 1508,60€ incl. MWST entstanden.

Wegen Abnahmeverzug setzte Fa. adam der Fraunhofer- Gesellschaft eine Nachfrist zur Abnahme der nicht eingebauten Leistungen. Fa. adam forderte mit Schreiben vom 12.8.13 die Fraunhofer- Gesellschaft auf, eine Abnahmeerklärung bis 19.8.13 abzugeben. Diese Frist ließ die Fraunhofer- Gesellschaft antwortlos verstreichen. Die Fa. adam hatte der Fraunhofer- Gesellschaft für den 28.8.13 ein Gespräch zur gütlichen Beilegung von Differenzstandpunkten in München angeboten. Der Termin kam seitens der Fraunhofer- Gesellschaft nicht zustande.

Die Fa. adam berechte in ihrer Schlußrechnung Nr. 20132000 vom 25.6.2013 die nicht gelieferten Teile, in der Hoffnung, dass noch eine Lieferung erfolgen könne. Das Streichen der Rechnungspositionen wird als Indiz für den fehlenden Willen zur Abnahme bzw. des gewünschten Einbaus in das Gebäude gewertet. Der Kürzung der Schlussrechnung widersprach Fa. adam u.a. am 15.7.13.

Vorsorglich für den Fall, dass die Fraunhofer- Gesellschaft sich doch noch für die Abnahme entscheidet, entstehen zusätzliche Mehrkosten. Beispielsweise ist ein zusätzlicher Transport zu organisieren, der Monteur muß wiederholt an- und abreisen usw.

Fa. adam sieht sich als betrogen, weil die Fraunhofer- Gesellschaft den Aufwand der Fa. adam nicht vergütete.

Mehrleistungen

Üblicherweise beauftragt auf der Baustelle z.B. der Bauleiter den Maurer zu bestimmten Leistungen, also mit Regiearbeiten. Anders ist der Sachverhalt im vorliegenden Streit. Durch unklare Angaben, fortlaufende Änderungen usw. beauftragte die Fraunhofer- Gesellschaft die Fa. adam mit immer neuen Tätigkeiten. Drei dicke Aktenordner zeugen davon. Wenn die Fraunhofer- Gesellschaft Kosten für eine fachlich gründliche Arbeit vom Architekten ZAHA HADID LTD. hinweg zum Produzenten verlagert, dann muß sie diesem die Kosten erstatten. Die vom Bauherrn beauftragte Bauleitungsfirma war in der Sachklärung das Gegenteil von hilfreich und fachkundig. Erinnert sei an das Beispiel, in welchem Fa. Haushoch ernsthaft die Tiefenkürzung von Kühlschränken verlangte. Ein Kühlschrank ohne Kältemaschine oder Tür kühlt nicht. Eine derartige Forderung ist Fa. adam in den letzten Jahrzehnten von studierten Leuten nicht vorgetragen worden.

Gemäß Fraunhofer- Auftrag vom 19.12.2012 war der vertragliche Fertigstellungstermin der 12.4.2013. Rechnet man 12 Wochen für die Materialbeschaffung, Produktion, Anlieferung und Einbau zurück, hätten alle Sachverhalte zum Auftrag Mitte Januar 2013 geklärt sein müssen.

Die adam- Schlussrechnung vom 25.06.13 enthält auf Seite 12 Leistungen lt. Bautagesbericht vom 25.2.13 über insgesamt 20489,76€ zzgl. MWST.

Jede Auftragsänderung veranlasst bei Fa. adam einen Neustart der Produktionsvorbereitung als auch Änderungen in der Produktionsdurchführung. Dazu zählen beispielsweise Küchenplanung, Auftragserfassung, kaufmännische Bearbeitung, Arbeitsvorbereitung, Auftragseinsteuerung in die Produktion, Auftragsstornierung in der Produktion und Umorganisation der Produktionsdurchführung.

Nahezu täglich kamen von Fraunhofer neue Forderungen, aber ohne den Fertigstellungstermin zu verändern. Die auftraggeberseitige Schlechtleistung verursachte bei Fa. adam einen gewaltigen Arbeitsaufwand. Dies führte am 19.3.13 zu einer großen Krisensitzung, in welcher der Haushoch- Bauleiter zu spät kam. Trotz Krisensitzung kamen danach beinahe jeden Tag weitere Änderungswünsche. Erst eine weitere Krisensitzung mit dem Geschäftsführer der Fa. Haushoch, die kurz vor dem vertraglichen Fertigstellungstermin stattfand, ebbte das tägliche Ändern ab. Erschwerend kam hinzu, dass sich die Bauleitung Haushoch- jeweils 14 Tage Bearbeitungszeit für angeforderte, neuerliche adam- Ausarbeitungen ausbedungen hat, sofern der Bauleiter nicht erkrankt war. Die auftraggeberseitige Bauleitung war eine einzige Katastrophe.

Die Fraunhofer- Gesellschaft hat ein günstiges Angebot beauftragt. Im Nachgang versuchte das Architekturbüro noch vorgeblich designerische Spitzenleistungen durchzusetzen. In der Summe sind die Fehlleistungen durch eine grob fahrlässige Handlungsweise entstanden. Fa. adam sieht Anspruch auf Schadensersatz.

Die Fraunhofer- Gesellschaft sieht keine Notwendigkeit, den uns entstandenen Aufwand zu vergüten. Aus diesem Grunde sehen wir uns um den Lohn unserer Arbeit betrogen.

Reklamationen

Der Bauherr führte Anfang Mai 2013 eine Abnahme der Küchen durch. Alle vorgeblichen Mängel wurden abgestellt. Dies teilte Fa. adam dem Bauherrn mit. Im Sommer 2013 führte der Bauherr eine zweite Bauabnahme durch. Unter Hinweis auf die erste Bauabnahme nahm Fa. adam nicht an der zweiten Bauabnahme teil. Der Bauherr zeigte in seiner zweiten Bauabnahme unberechtigte Mängel an. Diesen wurde durch Fa. adam widersprochen. Die Küchen befanden sich seit Ende April 2013 in Benutzung. Welche Veränderungen zwischenzeitlich Dritte vornahmen, ist Fa. adam unbekannt.

Aktivitäten 2015

Am 23.3.15 rief der Herr Adam den Herrn Martin im Fraunhoferinstitut in Würzburg an. Herr Martin wollte sich zum Vorgang nicht äußern. Am 23.3.15 rief der Herr Adam den Herrn Horns vom Fraunhoferinstitut in München an. Der Herr Horns bestritt, dass seine Architekten Fehlleistungen vorgenommen hätten. Die Architekten selbst würden den Darstellungen der Fa. adam widersprechen. Der Herr Horns äußerte sich, er würde der Fa. adam auf dem Vergleichswege ca. 1500€ zahlen, sobald die Fa. adam auf alle weiteren Forderungen verzichtet. Auf diesen Vorschlag ging Fa. adam nicht ein.

Über seine Rechtsanwälte führte der Vorstand der Fraunhofer- Gesellschaft mit Fa. adam Schriftverkehr. Die Fraunhofer- Gesellschaft meint, der Fa. adam stünden 3000€ zu. Aber auch diesen Betrag zahlte die Fraunhofer- Gesellschaft nicht. Wir sehen uns in der Höhe von mindestens 3000€ betrogen.

Der Schriftverkehr mit Fraunhofer füllt drei dicke Aktenordner. Wir bitten, erforderliche Schriftstücke anzufordern.


Mit freundlichen Grüßen

adam Möbelwerk GmbH Weinbergstr. 8 99834 Gerstungen, Bundesrepublik Deutschland Tel.: 036922- 4150-0; Fax: 036922- 4150-110

E- Mail: adam.moebel@t-online.de ; Internet: www.adam-kuechen.de

Gerstungen, den 20.6.2015